Vorhaben
der Abwasserentsorgung, um zu einem guten chemischen und ökologischen
Gewässerzustand beizutragen.
Förderung
von privaten dezentralen Abwasseranlagen wie Kleinkläranlagen,
Abwasserteichen oder abflusslosen Gruben
Antragsberechtigte
Bauherren
von Kleinkläranlagen (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte),
die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind.
Aufgabenträger
der öffentlichen Abwasserbeseitigung für ihre in Verbindung
mit der Förderung erbrachten Organisations- und Beratungsleistungen.
Bei der Förderung
von privaten Kleinkläranlagen erfolgt die Antragstellung über
den Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung
bei der Sächsischen
Aufbaubank..
Höhe
der Förderbeträge
Fördergegenstand
Grundförderung
(4 EW)
je
weiterer EW
Beispiel
10 EW
Empfänger
Neuerrichtung
einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe
1.500
EUR
150
EUR
2.400
EUR
Bauherr
Nachrüstung
einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen
Reinigungsstufe
1.000
EUR
150
EUR
1.900
EUR
Bauherr
Zuschlag
für weitergehende Reinigungsanforderungen (Nährstoffe,
Keime)
300
EUR
50
EUR
600
EUR
Bauherr
Beratungs-
und Organisationsleistungen der kommunalen Aufgabenträger
Ziel ist es,
zum Schutz der Gewässer und zur Umsetzung des § 7a Wasserhaushaltsgesetz
den Anteil der dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlagen
zu erhöhen und somit die Abwasserreinigung durch Kleinkläranlagen
zu verbessern.
Fördergegenstand
Zuwendungsfähig
nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen für dem Stand der
Technik entsprechende Kleinkläranlagen im Sinne des §
2 Nummer 10 Thüringer Wassergesetz in den Gebieten, für
die von den kommunalen Aufgabenträgern innerhalb von 15 Jahren
kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage
vorgesehen ist, die keine Kleinkläranlage ist. Dazu zählen:
a) Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen
ohne Anschluss an einen Kanal
b) Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen
auf Grundstücken mit Anschluss an eine TOK
c) Neubau von Kleinkläranlagen im Rahmen der öffentlichen
Abwasserbeseitigung,
d) Förderung von Kleinkläranlagen nach a) bis c), die
ab dem 15. August 2007 bis zum Inkrafttreten der Richtlinie errichtet
wurden.
Nicht zuwendungsfähig
nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen für Kleinkläranlagen
für die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken.
Antragsberechtigte
Bauherren
von Kleinkläranlagen (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte)
Aufgabenträger
der öffentlichen Abwasserbeseitigung für ihre in Verbindung
mit der Förderung erbrachten Organisations- und Beratungsleistungen.
Bei der Förderung
von privaten Kleinkläranlagen erfolgt die Antragstellung über
den Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung
bei der Thüringer
Aufbaubank..
Höhe
der Förderbeträge
Fördergegenstand
Grundförderung
(4 EW)
je
weiterer EW
Beispiel
10 EW
Empfänger
Ersatzneubau
einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe
1.500
EUR
150
EUR
2.400
EUR
Bauherr
Nachrüstung
einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen
Reinigungsstufe
750
EUR
75
EUR
1.200
EUR
Bauherr
Zuschlag
für weitergehende Reinigungsanforderungen (Nährstoffe,
Keime)
300
EUR
50
EUR
600
EUR
Bauherr
Beratungs-
und Organisationsleistungen der kommunalen Aufgabenträger