Allgemeines
zur Zertifizierung der Wartung von Kleinkläranlagen
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Einleitung
- Wartung von Kleinkläranlagen |
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Ein bedeutender Anteil der Gewässerbelastungen durch kommunale
Einleitungen wird durch Abläufe von Kleinkläranlagen
verursacht. In Thüringen z. B. sind 37 % der Bevölkerung
nicht an eine zentrale Abwasserbehandlung angeschlossen (PORST
2003). Die Entwässerung der Grundstücke erfolgt über
Kleinkläranlagen, die indirekt (über Teilortskanalisation)
oder direkt in ein Gewässer einleiten.
Mit Stand
2003 sind folgende Anschlussgrade an eine öffentliche Kläranlage
erreicht wurden (STATISTISCHES BUNDESAMT UND PORST 2003).

Da nicht
jedes Grundstück innerhalb eines verträglichen finanziellen
Rahmens an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden
kann, sind auch zukünftig, insbesondere in ländlichen
Gebieten mit niedrigem Anschlussgrad, Kleinkläranlagen
zur Abwasserbehandlung im Einsatz. In
Sachsen zum Beispiel wird ein Anschlussgrad an die öffentliche
Abwasserbeseitigung mit ordnungsgemäßer Abwasserbehandlung
von etwa 85 % nicht überschritten werden. Das heißt,
dass weiterhin zukünftig ca. 15 % der Bevölkerung
auf Dauer über Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
entwässert werden (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 2001). Die im gesamten Bundesgebiet
noch vorhandenen Kleinkläranlagen werden in dieser Abbildung
(HILMER 2004) dargestellt.

Bei dieser
hohen Anzahl an Kleinkläranlagen kommt dem Betrieb und
der Wartung eine bedeutende Rolle zu. Auch durch den steigenden
Technisierungsgrad werden qualitativ hochwertige Wartungsarbeiten
immer dringlicher. Neben den rein mechanischen Kleinkläranlagen
(Altbestände und Neubau als Übergangslösung)
werden heutzutage Anlagen mit biologischer Reinigung gefordert
und in zahlreichen unterschiedlichen Ausführungen (Wirbel-Schwebebett-Anlagen,
Tropf- und Tauchkörper, Festbetten, SBR-Anlagen und Belebungsanlagen)
angeboten.
Praktische
Erfahrungen aus dem Betrieb von Kleinkläranlagen zeigen,
dass nur ordnungsgemäß betriebene und gewartete Anlagen
den Anforderungen an die Abwasserbehandlung nach Anhang
1 der Abwasserverordnung
und damit dem Gewässerschutz gerecht werden können
(HILMER 2004).
Die Vorgaben
für den Ablauf von Kleinkläranlagen (CSB < 150 mg/l
und BSB5 < 40 mg/l) nach AbwV gelten
als eingehalten, wenn die Anlagen eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung besitzen und der Betreiber einer Kleinkläranlage
sicherstellt, dass die Abwasseranlage entsprechend den Zulassungen
fachgerecht betrieben und gewartet wird (Einhaltefiktion). Die
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung fordert eine Wartung durch
Fachbetriebe (Fachkundige). Da die Betreiber oft selbst nicht
fachkundig sind, müssen die Wartungen durch Fachbetriebe
und Fachhandwerker, Abwasserzweckverbände, Betreibergesellschaften
oder Anlagenhersteller, die die notwendige Fachkunde besitzen
müssen, durchgeführt werden.
Der DWA-Landesverband
Sachsen/Thüringen bietet seit vielen Jahren auf dem Gebiet
der Kleinkläranlagen Aus- und Weiterbildungen an. So können
sich Interessierte mit dem Erwerb der Fachkunde durch den Besuch
und erfolgreichen Abschluss des Kurses "Betrieb und Wartung
von Kleinkläranlagen" weiterqualifizieren.
Um die weitergehende Sicherung der Qualität von Wartungsarbeiten
zu gewährleisten, führte der Landesverband Sachsen/Thüringen
ein Zertifizierungssystem ein.
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Zielstellung
der Zertifizierung |
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Die Zertifizierung
von Fachunternehmen der Kleinkläranlagenwartung hat das
Ziel, durch qualitativ hochwertige Wartungsarbeiten einen stabilen
störungsfreien Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.
Damit können Gewässerbelastungen aufgrund nicht sachgemäß
funktionierender Kleinkläranlagen weitestgehend ausgeschlossen
und durch konstant gute Ablaufqualitäten ein bedeutender
Beitrag zum Gewässerschutz geleistet werden.
Das Zertifizierungssystems
ermöglicht es, die Wartung von Kleinkläranlagen nur
durch anerkannte qualifizierte Fachunternehmen durchführen
zu lassen. Die strengen Anforderungen an die Wartungsbetriebe
zur Erlangung des Zertifikates führen zu Anstrengungen,
die Qualität der Wartung zu verbessern. Damit besteht auch
eine Möglichkeit der Unterscheidung der Firmen nach der
Qualität ihrer Wartungsarbeiten. Neben der Zertifizierung
stehen den Wartungsfirmen Angebote zur weiteren Qualifizierung
in Form von Fortbildungsmöglichkeiten, Informationsangeboten,
Erfahrungsaustauschen etc. zur Verfügung.
Betreiber
von Kleinkläranlagen haben damit die Sicherheit, dass die
Anlagen qualitätsgerecht den Anforderungen entsprechend
gewartet werden. Die Wasserbehörden und kommunalen Aufgabenträger
profitieren von der extern überwachten Einhaltung der normgegebenen
Anforderungen an die Wartung von Kleinkläranlagen und können
auf zertifizierte Firmen zum Abschluss eines Wartungsvertrages
(Zertifizierungsverzeichnis) verweisen. Zertifizierte Wartungsbetriebe
können mit ihrem Zertifikat werben und sich gegenüber
anderen Firmen mit unzureichender Qualitätsarbeit abgrenzen.
Die Zertifizierung
von Wartungsfirmen liefert somit einen Beitrag zur Sicherung
der Qualität der dezentralen Abwasserbehandlung. Mit
der Qualitätssicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen
steht ein Instrument für den nachhaltigen ordnungsgemäßen
Betrieb einschließlich einer qualitätsgerechten Wartung
der Kleinkläranlagen durch zertifizierte Fachunternehmen
zur Verfügung.
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Anforderungen
an die Wartungsfirmen |
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Wartungsfirmen müssen für die Zertifizierung
über eine technische Mindestausstattung verfügen.
Dabei sind u. a. vorzuhalten:
- Messgeräte
für: Schlammspiegel,
Schlammvolumen, Schlammgehalt, Sauerstoffgehalt, Temperatur,
pH-Wert, Sichttiefe, absetzbare Stoffe, BSB5
und CSB bzw. einen Nachweis über entsprechende
Laborleistungen
- Hilfsmittel
zur Beurteilung der baulichen Substanz, z. B. Öffnungshilfen
(Haken), Leuchtmittel, Nebelmittel
- Arbeitsmittel
zur Behebung von Schäden, z. B. Werkzeug, Pumpen,
Schläuche, Klemmen und Schellen
- persönliche
Schutzausrüstung des Wartungspersonals nach den
Erfordernissen der Unfallverhütungsvorschriften,
wie z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung,
Desinfektionsmittel, Wasch- und Duschmöglichkeit,
ggf. Gaswarngeräte
- Das
für die Wartung eingesetzte Personal muss folgende
Qualifizierungsvoraussetzungen vorweisen:
- Zertifizierte
Fachunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung der
Wartungsstandards nach
a) den einschlägigen DIN-Normen
b)
den zu den einzelnen Kleinkläranlagen erteilten
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
c)
den Betriebsanweisungen der Hersteller
d)
den Vorgaben der Wasserbehörden.
Weiterhin
unterstützen sie mit den ihr zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten den Zweck und die Ziele der Qualitätssicherung
für die Wartung von Kleinkläranlagen.
Ein
zertifiziertes Wartungsunternehmen verpflichtet sich zum
Abschluss qualifizierter Wartungsverträge und zur
Erstellung fachgerechter Wartungsprotokolle. Eine zeitnahe
Weitergabe von Verträgen und Protokollen an die Unteren
Wasserbehörden und an die Aufgabenträger der
Abwasserbeseitigung gemß Anforderung zum Nachweis
der fachgerechten Wartung, ist zu garantieren.
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Organisation
der Zertifizierung |
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Jede
Firma, die im Bereich der Wartung von Kleinkläranlagen
in Sachsen und Thüringen tätig ist, kann die
Zertifizierung beim DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
in Dresden (Zertifizierungsstelle) beantragen. Die entstehenden
Kosten sind vom Antragsteller entsprechend der Entgeltordnung
(Anlage 3 zur Geschäftsordnung) zu tragen.
Der
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen veranlasst und
organisiert nach Einreichung der Antragsunterlagen (Antrag
und Prüfbogen) bei Vorliegen der Voraussetzungen
zur Zertifizierung einen Beratungs- und Zertifizierungsbesuch
durch autorisierte Fachleute (Experten). Die Experten
müssen mindestens Diplom-Ingenieur der Fachrichtung
Siedlungswasserwirtschaft oder Verfahrenstechnik oder
einer vergleichbaren Fachrichtung sein und über mehrjährige
Erfahrung im Bereich der Kleinkläranlagentechnik
verfügen. Ihre Unabhängigkeit und Neutralität
sind dabei Voraussetzung der Berufung durch den Zertifizierungsausschuss.
Die
Experten führen den Zertifizierungsbesuch mit einem
Vertreter des DWA-Landesverbandes Sachsen/Thüringen
bei den Wartungsfirmen durch. Dabei wird die Einhaltung
der Anforderungen an die Wartungsfirmen
einschließlich stichprobenartiger Einsichtnahmen
in Wartungsverträge und -protokolle kontrolliert.
Die
Kompetenz der Wartungsfirma wird an tatsächlich durchgeführten
Wartungen vor Ort überprüft. Werden die Anforderungen
erfüllt, wird das Zertifikat für die Dauer von
zwei Jahren ausgestellt. Die Experten führen bei
Erfordernis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates
innerhalb von zwei Jahren einen Beratungsbesuch bei der
zertifizierten Wartungsfirma durch. Werden innerhalb der
Gültigkeitsdauer des Zertifikats erhebliche Mängel
oder Verstöße gegen die gestellten Anforderungen
festgestellt und werden diese Mängel oder Verstöße
nicht innerhalb angemessener Frist behoben, kann das Zertifikat
widerrufen werden. Über den Widerruf werden Betroffene
und öffentliche Stellen in geeigneter Weise informiert.
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Weitere
Angebote für zertifizierte Fachunternehmen |
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Neben
der Überprüfung der Wartungsfirma vor Ort beinhaltet
die Zertifizierung auch weitere wichtige Aufgaben zur
Qualitätssicherung der Kleinkläranlagen-Wartung:
- Organisation
von Erfahrungsaustauschen zertifizierter Wartungsbetriebe
- Organisation
von Fortbildungsmaßnahmen, auch zur Weiterbildung
an herstellergebundenen Verfahrenstechniken
- Beratung
zertifizierter Wartungsfirmen in allen Fragen, die mit
der Wartung von Kleinkläranlagen im Zusammenhang
stehen
- Pflege
und Weitergabe von Informationen über Gesetzes-
und Normenänderungen, über neue Entwicklungen
von Verfahrenstechniken u. ä. im Bereich Kleinkläranlagen
- Erstellung
und Pflege einer Sammlung von Herstellerangeboten von
Kleinkläranlagen, Ersatzteilen, Zusatzgeräten,
Laborgeräten, usw. ...
- Erstellung
von Informationsmaterial/Werbematerial über zertifizierte
Wartungsfirmen, insbesondere die Veröffentlichung
zertifizierter Wartungsfirmen in geeigneter Weise
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Zitierte
und weiterführende Literatur |
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Zitierte
Literatur
- Hilmer,
R. (2002):
"Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen"
KA Korrespondenz Abwasser Abfall 2002 (49), Nr. 11, S. 1513
- 1516, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall e. V.
- Hilmer,
Ralf und Finke, Gerrit (2003):
Internetpräsentation der Zertifizierung von Fachunternehmen
für die Wartung von Kleinkläranlagen, Geschäftsstelle
DWA Landesverband Nord
- Hilmer,
Ralf und Finke, Gerrit (2004):
Experten: Bundsweite Gütesicherung für Kleinkläranlagenwartung
nötig
EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst Nr. 13, S. 1-2
- Hilmer,
Ralf (2004):
persönliche Mitteilungen und PowerPoint-Vortrag
- Kühn,
Volker und Müller, Volker (1997):
Prüfung von Kleinkläranlagen
Dresdner Berichte, Naturnahe und technische Klein- und Kleine
Kläranlagen im Vergleich, Band 11, Institut für Siedlungs-
und Industriewasserwirtschaft, Technische Universität Dresden
- Porst,
Frank (2003):
Entwurf der Kleinkläranlagenverordnung, Thüringer
Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt,
Erfurt
- Sächsisches
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (2001):
Kleinkläranlagen zur dezentralen Abwasserbeseitigung (Broschüre)
- Verordnung
über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(AbwV ),
Anhang 1, Häusliches und kommunales Abwasser:
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl.
I Nr. 74 vom 23.10.2002 S. 4047), zuletzt geändert am 16.
Dezember 2002 durch Berichtigung der Fünften Verordnung
zur Änderung der Abwasserverordnung und der Bekanntmachung
der Neufassung der Abwasserverordnung (BGBl. I Nr. 85 vom 19.12.2002
S. 4550)
- Sächsisches
Wassergesetz (SächsWG):
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1998 (SächsGVBl.
Nr. 15 vom 20.08.1998, S. 393), zuletzt geändert am 1.
September 2003 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung
eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
im Freistaat Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze (SächsGVBl.
Nr. 13 vom 29.09.2003, S. 418)
- Thüringer
Wassergesetz (ThürWG):
in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1999 (GVBl.
Thüringen Nr. 4 vom 16.02.1999, S. 114), zuletzt geändert
am 24. November 2003 durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Thüringer Wassergesetzes (GVBl. Thüringen
Nr. 14 vom 04.12.2003, S. 495)
- Erlass
zur wasserrechtlichen Zulässigkeit von Einleitungen aus
Kleinkläranlagen vom 21. Januar 2001
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 12/2004 S. 769-770
- DIN 4261
DIN-Taschenbuch 138, Abwassertechnik 3, Kläranlagen-Abwasserreinigung
Hrsg. DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth
Verlag GmbH 1996
Weiterführende
Literatur
- Boller,
Reinhard, Strunkheide, Jörg und Witte, Hartmut (2002):
Betrieb und
Wartung von Kleinkläranlagen, Ein Praxis-Handbuch für
Betreiber, Wartungsbetriebe und Behörden
Hrsg. IWB Gemeinnütziges Institut Wasser und Boden, F.
Hirthammer Verlag GmbH München
- Finke,
Gerrit (2001):
Kleinkläranlagen
Hrsg. ATV-DVWK Landesverband Nord, Offset-Druck Köhler
Harsum
- Goldberg,
Bernd (2004):
Kleinkläranlagen heute
Huss-Medien GmbH, Verlag Bauwesen Berlin
- Dresdner
Berichte (1997):
Naturnahe und technische Klein- und Kleine Kläranlagen
im Vergleich
Tagungsband, 11. Kolloquium, Hrsg. Univ.Prof.Dr.-Ing. habil.
K. Lützner, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft,
Technische Universität Dresden
- Volker
Müller (2002):
Ein Beitrag zur Bilanzierung von Bodenfiltern
Dresdner Berichte Band 21, Hrsg. Prof.Dr.-Ing. habil. K. Lützner,
Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft,
Technische Universität Dresden
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Verzeichnis
Hersteller von Kleinkläranlagen |
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Letzte Änderung
04.02.2011
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