Allgemeines zur Zertifizierung der Wartung von Kleinkläranlagen

 

Einleitung - Wartung von Kleinkläranlagen
Zielstellung der Zertifizierung
Anforderungen an die Wartungsfirmen
Organisation der Zertifizierung
Weitere Angebote für zertifizierte Fachunternehmen
Zitierte und weiterführende Literatur
Hersteller von Kleinkläranlagen
Ansprechpartner

 


Einleitung - Wartung von Kleinkläranlagen


Ein bedeutender Anteil der Gewässerbelastungen durch kommunale Einleitungen wird durch Abläufe von Kleinkläranlagen verursacht. In Thüringen z. B. sind 37 % der Bevölkerung nicht an eine zentrale Abwasserbehandlung angeschlossen (PORST 2003). Die Entwässerung der Grundstücke erfolgt über Kleinkläranlagen, die indirekt (über Teilortskanalisation) oder direkt in ein Gewässer einleiten.

Mit Stand 2003 sind folgende Anschlussgrade an eine öffentliche Kläranlage erreicht wurden (STATISTISCHES BUNDESAMT UND PORST 2003).

Da nicht jedes Grundstück innerhalb eines verträglichen finanziellen Rahmens an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden kann, sind auch zukünftig, insbesondere in ländlichen Gebieten mit niedrigem Anschlussgrad, Kleinkläranlagen zur Abwasserbehandlung im Einsatz. In Sachsen zum Beispiel wird ein Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserbeseitigung mit ordnungsgemäßer Abwasserbehandlung von etwa 85 % nicht überschritten werden. Das heißt, dass weiterhin zukünftig ca. 15 % der Bevölkerung auf Dauer über Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben entwässert werden (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 2001). Die im gesamten Bundesgebiet noch vorhandenen Kleinkläranlagen werden in dieser Abbildung (HILMER 2004) dargestellt.

Bei dieser hohen Anzahl an Kleinkläranlagen kommt dem Betrieb und der Wartung eine bedeutende Rolle zu. Auch durch den steigenden Technisierungsgrad werden qualitativ hochwertige Wartungsarbeiten immer dringlicher. Neben den rein mechanischen Kleinkläranlagen (Altbestände und Neubau als Übergangslösung) werden heutzutage Anlagen mit biologischer Reinigung gefordert und in zahlreichen unterschiedlichen Ausführungen (Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropf- und Tauchkörper, Festbetten, SBR-Anlagen und Belebungsanlagen) angeboten.

Praktische Erfahrungen aus dem Betrieb von Kleinkläranlagen zeigen, dass nur ordnungsgemäß betriebene und gewartete Anlagen den Anforderungen an die Abwasserbehandlung nach Anhang 1 der Abwasserverordnung und damit dem Gewässerschutz gerecht werden können (HILMER 2004).

Die Vorgaben für den Ablauf von Kleinkläranlagen (CSB < 150 mg/l und BSB5 < 40 mg/l) nach AbwV gelten als eingehalten, wenn die Anlagen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und der Betreiber einer Kleinkläranlage sicherstellt, dass die Abwasseranlage entsprechend den Zulassungen fachgerecht betrieben und gewartet wird (Einhaltefiktion). Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung fordert eine Wartung durch Fachbetriebe (Fachkundige). Da die Betreiber oft selbst nicht fachkundig sind, müssen die Wartungen durch Fachbetriebe und Fachhandwerker, Abwasserzweckverbände, Betreibergesellschaften oder Anlagenhersteller, die die notwendige Fachkunde besitzen müssen, durchgeführt werden.

Der DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen bietet seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen Aus- und Weiterbildungen an. So können sich Interessierte mit dem Erwerb der Fachkunde durch den Besuch und erfolgreichen Abschluss des Kurses "Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen" weiterqualifizieren. Um die weitergehende Sicherung der Qualität von Wartungsarbeiten zu gewährleisten, führte der Landesverband Sachsen/Thüringen ein Zertifizierungssystem ein.


Zielstellung der Zertifizierung

Die Zertifizierung von Fachunternehmen der Kleinkläranlagenwartung hat das Ziel, durch qualitativ hochwertige Wartungsarbeiten einen stabilen störungsfreien Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Damit können Gewässerbelastungen aufgrund nicht sachgemäß funktionierender Kleinkläranlagen weitestgehend ausgeschlossen und durch konstant gute Ablaufqualitäten ein bedeutender Beitrag zum Gewässerschutz geleistet werden.

Das Zertifizierungssystems ermöglicht es, die Wartung von Kleinkläranlagen nur durch anerkannte qualifizierte Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die strengen Anforderungen an die Wartungsbetriebe zur Erlangung des Zertifikates führen zu Anstrengungen, die Qualität der Wartung zu verbessern. Damit besteht auch eine Möglichkeit der Unterscheidung der Firmen nach der Qualität ihrer Wartungsarbeiten. Neben der Zertifizierung stehen den Wartungsfirmen Angebote zur weiteren Qualifizierung in Form von Fortbildungsmöglichkeiten, Informationsangeboten, Erfahrungsaustauschen etc. zur Verfügung.

Betreiber von Kleinkläranlagen haben damit die Sicherheit, dass die Anlagen qualitätsgerecht den Anforderungen entsprechend gewartet werden. Die Wasserbehörden und kommunalen Aufgabenträger profitieren von der extern überwachten Einhaltung der normgegebenen Anforderungen an die Wartung von Kleinkläranlagen und können auf zertifizierte Firmen zum Abschluss eines Wartungsvertrages (Zertifizierungsverzeichnis) verweisen. Zertifizierte Wartungsbetriebe können mit ihrem Zertifikat werben und sich gegenüber anderen Firmen mit unzureichender Qualitätsarbeit abgrenzen.

Die Zertifizierung von Wartungsfirmen liefert somit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität der dezentralen Abwasserbehandlung. Mit der Qualitätssicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen steht ein Instrument für den nachhaltigen ordnungsgemäßen Betrieb einschließlich einer qualitätsgerechten Wartung der Kleinkläranlagen durch zertifizierte Fachunternehmen zur Verfügung.


Anforderungen an die Wartungsfirmen

    • Wartungsfirmen müssen für die Zertifizierung über eine technische Mindestausstattung verfügen.

      Dabei sind u. a. vorzuhalten:

      • Messgeräte für: Schlammspiegel, Schlammvolumen, Schlammgehalt, Sauerstoffgehalt, Temperatur, pH-Wert, Sichttiefe, absetzbare Stoffe, BSB5 und CSB bzw. einen Nachweis über entsprechende Laborleistungen
      • Hilfsmittel zur Beurteilung der baulichen Substanz, z. B. Öffnungshilfen (Haken), Leuchtmittel, Nebelmittel
      • Arbeitsmittel zur Behebung von Schäden, z. B. Werkzeug, Pumpen, Schläuche, Klemmen und Schellen
      • persönliche Schutzausrüstung des Wartungspersonals nach den Erfordernissen der Unfallverhütungsvorschriften, wie z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Desinfektionsmittel, Wasch- und Duschmöglichkeit, ggf. Gaswarngeräte

    • Das für die Wartung eingesetzte Personal muss folgende Qualifizierungsvoraussetzungen vorweisen:

      • Ausbildung als Ver- und Entsorger (Fachkraft für Abwassertechnik oder Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice) oder Zeugnis des DWA-Klärwärter-Grundkurses oder höhere Qualifikation im Fachgebiet Abwasserbehandlung

        als Zugangsvoraussetzung zum

      • Erwerb der Fachkunde "Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen"

        Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen muss das Wartungspersonal jährlich mindestens einen Tag an Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Kleinkläranlagen-Wartung teilnehmen. Diese Anforderungen gelten für jeden Mitarbeiter der Firma, der Wartungsarbeiten an Kleinkläranlagen durchführt.

    • Zertifizierte Fachunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung der Wartungsstandards nach

        a) den einschlägigen DIN-Normen
        b) den zu den einzelnen Kleinkläranlagen erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
        c) den Betriebsanweisungen der Hersteller
        d) den Vorgaben der Wasserbehörden.

      Weiterhin unterstützen sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten den Zweck und die Ziele der Qualitätssicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen.

      Ein zertifiziertes Wartungsunternehmen verpflichtet sich zum Abschluss qualifizierter Wartungsverträge und zur Erstellung fachgerechter Wartungsprotokolle. Eine zeitnahe Weitergabe von Verträgen und Protokollen an die Unteren Wasserbehörden und an die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung gemß Anforderung zum Nachweis der fachgerechten Wartung, ist zu garantieren.

Organisation der Zertifizierung

Jede Firma, die im Bereich der Wartung von Kleinkläranlagen in Sachsen und Thüringen tätig ist, kann die Zertifizierung beim DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen in Dresden (Zertifizierungsstelle) beantragen. Die entstehenden Kosten sind vom Antragsteller entsprechend der Entgeltordnung (Anlage 3 zur Geschäftsordnung) zu tragen.

Der DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen veranlasst und organisiert nach Einreichung der Antragsunterlagen (Antrag und Prüfbogen) bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Zertifizierung einen Beratungs- und Zertifizierungsbesuch durch autorisierte Fachleute (Experten). Die Experten müssen mindestens Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft oder Verfahrenstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung sein und über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Kleinkläranlagentechnik verfügen. Ihre Unabhängigkeit und Neutralität sind dabei Voraussetzung der Berufung durch den Zertifizierungsausschuss.

Die Experten führen den Zertifizierungsbesuch mit einem Vertreter des DWA-Landesverbandes Sachsen/Thüringen bei den Wartungsfirmen durch. Dabei wird die Einhaltung der Anforderungen an die Wartungsfirmen einschließlich stichprobenartiger Einsichtnahmen in Wartungsverträge und -protokolle kontrolliert.

Die Kompetenz der Wartungsfirma wird an tatsächlich durchgeführten Wartungen vor Ort überprüft. Werden die Anforderungen erfüllt, wird das Zertifikat für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Die Experten führen bei Erfordernis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates innerhalb von zwei Jahren einen Beratungsbesuch bei der zertifizierten Wartungsfirma durch. Werden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikats erhebliche Mängel oder Verstöße gegen die gestellten Anforderungen festgestellt und werden diese Mängel oder Verstöße nicht innerhalb angemessener Frist behoben, kann das Zertifikat widerrufen werden. Über den Widerruf werden Betroffene und öffentliche Stellen in geeigneter Weise informiert.

 


Weitere Angebote für zertifizierte Fachunternehmen

Neben der Überprüfung der Wartungsfirma vor Ort beinhaltet die Zertifizierung auch weitere wichtige Aufgaben zur Qualitätssicherung der Kleinkläranlagen-Wartung:

  • Organisation von Erfahrungsaustauschen zertifizierter Wartungsbetriebe
  • Organisation von Fortbildungsmaßnahmen, auch zur Weiterbildung an herstellergebundenen Verfahrenstechniken
  • Beratung zertifizierter Wartungsfirmen in allen Fragen, die mit der Wartung von Kleinkläranlagen im Zusammenhang stehen
  • Pflege und Weitergabe von Informationen über Gesetzes- und Normenänderungen, über neue Entwicklungen von Verfahrenstechniken u. ä. im Bereich Kleinkläranlagen
  • Erstellung und Pflege einer Sammlung von Herstellerangeboten von Kleinkläranlagen, Ersatzteilen, Zusatzgeräten, Laborgeräten, usw. ...
  • Erstellung von Informationsmaterial/Werbematerial über zertifizierte Wartungsfirmen, insbesondere die Veröffentlichung zertifizierter Wartungsfirmen in geeigneter Weise

Zitierte und weiterführende Literatur

    Zitierte Literatur

  • Hilmer, R. (2002):
    "Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen"
    KA Korrespondenz Abwasser Abfall 2002 (49), Nr. 11, S. 1513 - 1516, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

  • Hilmer, Ralf und Finke, Gerrit (2003):
    Internetpräsentation der Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen, Geschäftsstelle DWA Landesverband Nord
  • Hilmer, Ralf und Finke, Gerrit (2004):
    Experten: Bundsweite Gütesicherung für Kleinkläranlagenwartung nötig
    EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst Nr. 13, S. 1-2
  • Hilmer, Ralf (2004):
    persönliche Mitteilungen und PowerPoint-Vortrag
  • Kühn, Volker und Müller, Volker (1997):
    Prüfung von Kleinkläranlagen
    Dresdner Berichte, Naturnahe und technische Klein- und Kleine Kläranlagen im Vergleich, Band 11, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft, Technische Universität Dresden
  • Porst, Frank (2003):
    Entwurf der Kleinkläranlagenverordnung, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Erfurt
  • Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (2001):
    Kleinkläranlagen zur dezentralen Abwasserbeseitigung (Broschüre)

  • Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV ),
    Anhang 1, Häusliches und kommunales Abwasser:
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I Nr. 74 vom 23.10.2002 S. 4047), zuletzt geändert am 16. Dezember 2002 durch Berichtigung der Fünften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und der Bekanntmachung der Neufassung der Abwasserverordnung (BGBl. I Nr. 85 vom 19.12.2002 S. 4550)
  • Sächsisches Wassergesetz (SächsWG):
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1998 (SächsGVBl. Nr. 15 vom 20.08.1998, S. 393), zuletzt geändert am 1. September 2003 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze (SächsGVBl. Nr. 13 vom 29.09.2003, S. 418)
  • Thüringer Wassergesetz (ThürWG):
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1999 (GVBl. Thüringen Nr. 4 vom 16.02.1999, S. 114), zuletzt geändert am 24. November 2003 durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes (GVBl. Thüringen Nr. 14 vom 04.12.2003, S. 495)
  • Erlass zur wasserrechtlichen Zulässigkeit von Einleitungen aus Kleinkläranlagen vom 21. Januar 2001
    Thüringer Staatsanzeiger Nr. 12/2004 S. 769-770
  • DIN 4261
    DIN-Taschenbuch 138, Abwassertechnik 3, Kläranlagen-Abwasserreinigung
    Hrsg. DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag GmbH 1996
  •  

    Weiterführende Literatur

  • Boller, Reinhard, Strunkheide, Jörg und Witte, Hartmut (2002):
    Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen, Ein Praxis-Handbuch für Betreiber, Wartungsbetriebe und Behörden
    Hrsg. IWB Gemeinnütziges Institut Wasser und Boden, F. Hirthammer Verlag GmbH München
  • Finke, Gerrit (2001):
    Kleinkläranlagen
    Hrsg. ATV-DVWK Landesverband Nord, Offset-Druck Köhler Harsum
  • Goldberg, Bernd (2004):
    Kleinkläranlagen heute
    Huss-Medien GmbH, Verlag Bauwesen Berlin
  • Dresdner Berichte (1997):
    Naturnahe und technische Klein- und Kleine Kläranlagen im Vergleich
    Tagungsband, 11. Kolloquium, Hrsg. Univ.Prof.Dr.-Ing. habil. K. Lützner, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft, Technische Universität Dresden
  • Volker Müller (2002):
    Ein Beitrag zur Bilanzierung von Bodenfiltern
    Dresdner Berichte Band 21, Hrsg. Prof.Dr.-Ing. habil. K. Lützner, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft, Technische Universität Dresden

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Letzte Änderung 04.02.2011 - © Copyright DWA-LV Sachsen/Thüringen