Kleinkläranlagen werden auch zukünftig, besonders außerhalb von Verdichtungsgebieten, zur Behandlung des Abwassers eingesetzt und stellen eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit da. Neben der bauaufsicht-lichen Zulassung ist die fachkundige Wartung der Kleinkläranlagen erforderlich, um den Anforderungen der Abwasserverordnung zu entsprechen. Sie sichert den ordnungsgemäßen Betrieb und gute Reinigungsergebnisse.
Als Fachkundige gelten Personen, die über die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse zum Betrieb und zur Wartung von Kleinkläranlagen verfügen. Dazu hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) einheitliche Zulassungsvoraus-setzungen, Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen für den Erwerb der Fachkunde bestätigt. Die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten vermittelt das DWA-Kursangebot zum Erwerb der Fachkunde.
Voraussetzung für den Erwerb der Fachkunde und die Zulassung zum Kurs ist das Zeugnis des DWA-Klärwärter-Grundkurses oder eine höhere Qualifikation im Abwasserbereich wie z. B. Ver- und Entsorger, Fachkraft für Abwassertechnik, Dipl.-Ing. Siedlungswasserwirtschaft o. ä. (Nachweis erforderlich).
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